Wir haben uns vor einem halben Jahr getrennt, da war unser Kind noch kein Jahr alt. Meine Ehefrau will nun, dass ich für Sie und das Kind für ein Jahr Unterhalt zahle, solange sie noch nicht arbeiten kann. Ich finde die Summe die sie fordert aber zu hoch, zumal sie mir den Umgang mit dem Kind schwer macht. Ich will nur für das Kind bezahlen und nun liegt die Sache vor Gericht. Mich macht das ganz schön sauer.
Die heftigsten seelischen Verletzungen bei Trennungen passieren in der Regel nach der Trennung, nicht davor. Sie beide scheinen diesen Weg gerade zu gehen. Sie nutzen dazu die üblichen Hebel: Zum einen das Geld und zum anderen den Umgang mit dem Kind.
Ich fürchte, Ihre Ehefrau, die jetzt Ihre Expartnerin ist, macht das ganze auch ganz schön sauer. So wie ich es sehe, sollten Sie möglichst großzügig sein, um weitere Schäden zu verhindern. Einige Schäden sind ja schon eingetreten. Gerichtverfahren setzen die Beteiligten emotional enorm unter Druck. Ihre Ex-Partnerin kümmert sich jetzt vermutlich weitgehend alleine um das Kind – und das ist ein anstrengender Job. Bekommt sie dafür Anerkennung, Wertschätzung und Respekt von Ihnen? Ich habe da meine Zweifel.
Der zweite Leidtragende ist das Kind. Eine Frau, die sich nach einer Trennung Sorgen um das Geld machen muss, ist möglicherweise nicht die zuverlässige und seelisch stabile Mutter, die sie sein will. Ihr Kind braucht Stabilität und sie kann es ihm nicht bieten. Wem sie das vorwerfen wird? Ihnen natürlich.
Ihr wichtigster Job ist es, der Mutter des Kindes den Rücken zu stärken
So absurd Ihnen das möglicherweise auch vorkommen mag, aber nach einer Trennung mit einem so kleinen Kind ist es Ihr wichtigster Job, der Mutter des Kindes den Rücken zu stärken. Erstens weil es die Frau ist, mit der Sie eine Familie gegründet haben. Ich gehe davon aus, Sie haben sich dabei etwas gedacht. Zweitens, weil alles andere zum Schaden Ihres Kindes geht.
Was Ihr Kind unter keinen Umständen braucht, ist eine Mutter, die nachts vor Sorgen nicht einschlafen kann oder auch vor Wut auf die Briefe, die Anwaltskanzleien nach geltendem Recht so an frisch getrennte Menschen schreiben dürfen. Was das alles mit Ihrem Kind macht? Keine Ahnung. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es sich nicht positiv auswirkt, und das selbst dann, wenn eine Frau sich sehr bemüht, das Kind wenig von ihren Sorgen und Ihrem Schmerz spüren zu lassen.
Sie haben einen Teil dieser Wut ja auch schon zu spüren bekommen. Womit wir beim dritten Betroffenen Ihres Rosenkrieges wären. Das sind Sie selber. Ihre Ex-Partnerin macht Ihnen den Umgang mit dem Kind schwerer als Ihnen lieb ist. Das ist ihr Machthebel. Und Ihrer? Ist das Geld.
In meinen Augen führen sie einen Rosenkrieg
Sie sehen, in meinen Augen führen Sie beide gerade einen klassischen Machtkampf, einen Rosenkrieg. Ich halte das für sehr unvernünftig. Die Richterinnen und Richter auf die Sie treffen werden übrigens auch. Sie haben sich schon über hunderte streitende Eltern und über deren Unvernunft geärgert. Vor Gericht wird deshalb in aller Regel auch nicht Recht gesprochen – sondern ein Kompromiss gesucht zwischen den Streithähnen.
Einen Kompromiss eingehen, in meinen Augen sollten Sie genau das tun – ohne Gerichtsverfahren. Dafür gibt es anwaltliche und nicht-anwaltliche Mediation. Ich kenne auch Paarberaterinnen die sich auf Mediation nach einer Trennung spezialisiert haben. Mir scheint das der deutlich bessere Weg zu sein, als vor Gericht zu ziehen. Deutlich günstiger ist er zudem.
Sie werden dieser Frau auch in Zukunft wieder und wieder begegnen. Zu Geburtstagen des Kindes, zur Einschulung, zur Abiturfeier. Damit das für alle Beteiligte kein Spießrutenlauf wird, müssen Sie lernen, mit ihr zu kooperieren. Suchen Sie sich also eine professionelle Beratung. Und meiden Sie bitte alle Gespräche mit wohlmeinenden Freunden und mit Ihren Eltern. Auch Ihrer Ex-Partnerin würde ich dringend zu diesem Vorgehen raten. Freunde wie Eltern gießen beinahe immer Öl ins Feuer. Sie geben uns Recht, bestärken uns. Tun das beide Seiten, wird der Machtkampf nur noch schlimmer. Und das kann keiner von Ihnen beiden wollen.



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